Aktuelles
|
05/2025

Preisgeld für wissenschaftliche Publikationen

Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die er gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Professors entschieden.

Der Professor hatte die Habilitationsschriften überwiegend vor der Berufung in das Professoren-
dienstverhältnis verfasst. Der preisbewehrten Habilitation lag zwar eine wissenschaftliche Forschungsleistung zugrunde. Diese gründete aber nicht auf der Forschungstätigkeit als Hochschullehrer. Wissenschaftspreis und Preisgeld stellten sich daher nicht als „Frucht“ dieser Tätigkeit dar.

Quelle | BFH-Urteil vom 21.11.2024, Az. VI R 12/22, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 247050

News & Publikationen

Einfach & schnell den passenden wetreu Standort finden.
Standortsuche

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen bei dieser Website die unten aufgeführten, externen Dienste. Diese Dienste können Cookies setzen und ihnen wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Darüber können diese ggf. Ihre Aktivitäten und Ihre Identität im Web bestimmen und nachverfolgen ("Tracking"). Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise