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04/2026

Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde anhängig

Der Bundesfinanzhof hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer für verfassungskonform. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland hatten bereits angekündigt, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. Nun ist eine Klage (Az. 1 BvR 472/26) anhängig.

Hintergrund: Das Bundesmodell wird in diesen Bundesländern verwendet: Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Beachten Sie — Für Bürger in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hat die anhängige Klage bzw. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Konsequenzen, da diese Länder eigene Grundsteuermodelle verwenden.

 

Quelle Bund der Steuerzahler Deutschland, Mitteilung vom 5.3.2026, unter www.iww.de/s15310

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