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01/2026

Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kindergeld: Diese Werte gelten für 2026

Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, ist zum 1.1.2026 von 12.096 EUR auf 12.348 EUR erhöht worden.

Da der Unterhaltshöchstbetrag an den Grundfreibetrag gekoppelt ist, erfolgte auch hier eine Erhöhung um 252 EUR. Das Kindergeld beträgt monatlich 259 EUR (Anhebung somit um 4 EUR). 
Der Kinderfreibetrag je Elternteil beträgt 3.414 EUR (2025: 3.336 EUR).

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